Im Januar stellte der Feuerwehrförderverein Blowatz e.V. frohen Mutes beim Landkreis Nordwestmecklenburg einen Antrag auf Förderung aus den Mitteln des Fonds für Präventionsarbeit. Ausgelobt waren 25.000 EUR – solange die Mittel reichen und ohne Rechtsanspruch.

Präventionsarbeit? Das ist, was Kinder zu guten Bürgern macht. Sie sollen Toleranz und Respekt lernen, Mut und Selbstbewußtsein erwerben, lernen, wie man Konflikte ohne Gewalt löst, und sie sollen sich gefahrlos im Straßenverkehr bewegen können.

Das lernt man alles auch in der Jugendfeuerwehr, haben wir gedacht, und fühlten uns richtig als Präventionsarbeiter. Nun wollten wir unseren Kindern und Jugendlichen einmal etwas besonderes bieten und beantragten 510,30 EUR für einen Besuch des Hochseilgartens in Neukloster. Dort heißt es Mut zu haben, im Team zu arbeiten und tolerant zu sein gegenüber den weniger mutigen, die lieber auf dem Boden bleiben. Das ist Präventionsarbeit vom Feinsten, haben wir gedacht, und bestimmt förderwürdig.

Aber Pustekuchen, der Präventionsrat hat den Antrag abgelehnt.

Das wäre zu verschmerzen, schließlich sind 25.000 EUR nicht so ganz viel Geld, wenn man den ganzen Landkreis sieht, und da will es wohl abgewogen sein, wen man fördert, wenn zu viele Anträge vorliegen.

Was uns aber gar nicht passt ist, dass wir nicht wissen, WARUM unser Antrag abgelehnt wurde. Das Ablehnungsschreiben beschränkt sich auf Allgemeinplätze und schweigt sich zu den entscheidenden Gründen aus.

Und so wissen wir weder, wer eine Förderung bekommt und warum, warum wir keine Förderung bekommen, was wir beim nächsten Antrag besser machen könnten, oder ob so ein Antrag vielleicht sogar zwecklos ist, weil wir aus irgendwelchen Gründen nicht gefördert werden können.

Das der Präventionsrat es trotzdem prima findet, was wir mit unseren Jugendlichen so veranstalten, auch wenn er uns leider keine Förderung geben kann – das denken wir uns einfach mal. Nachlesen im Ablehnungsschreiben lässt es sich jedenfalls nicht.

Vielleicht bekommen wir die Gründe noch zu wissen, wir haben jedenfalls Widerspruch eingelegt und um Begründung gebeten.