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Blowatz (jk). Die Adventszeit birgt im häuslichen Bereich einige Gefahren. Daher appellieren die Feuerwehren, und damit auch Ihre Freiwillige Feuerwehr Blowatz, an verantwortungsvollen Umgang mit Lichterketten, Kerzen und anderen Adventsbeleuchtungen.
Der Deutsche Feuerwehrverband hat hierzu am 26. November 2018 folgende Presseerklärung veröffentlicht, der wir uns gerne anschließen:
Unachtsamkeit im Umgang mit Kerzen ist häufige Ursache für Brände
Berlin – Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feuerwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren: „Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Adventszeit zahlreiche folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen vermieden werden könnten“, erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Die Feuerwehren in Deutschland informieren zu diesem ersten Adventswochenende über die Brandrisiken in der Vorweihnachtszeit. „Unachtsamkeit etwa beim Umgang mit dem Adventskranz ist in dieser Zeit eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände“, sagt Hachemer.
Sieben einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:
- Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
- Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
- Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
- Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
- In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband, Pressestelle
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Die Redaktion von Motor-Talk hat mich auf ihr Angebot zum Bezug von Rettungskarten aufmerksam gemacht.
Rettungskarten helfen der Feuerwehr dabei, in einem Fahrzeug eingeklemmte Personen schnell und sicher retten zu können.
Alles weitere hier.
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Blowatz (jk). Derzeit (November 2018) macht eine Meldung in sozialen Netzwerken und/oder in Messanger-Diensten die Runde: Aufgrund der Rauchmelderpflicht ab Januar würde die Feuerwehr unangemeldete Hausbesuche durchführen, um zu kontrollieren, dass in den jeweiligen Wohnräumen Rauchmelder ordnungsgemäß installiert sind.
Diese Meldung ist falsch! Die Feuerwehr, und damit auch die Freiwillige Feuerwehr Blowatz, werden keine unangemeldeten Hausbesuche durchführen, um die Installation von Rauchmeldern in Ihren Wohnräumen zu kontrollieren. Wenn Sie diese Meldung in den sozialen Medien und/oder über Messanger-Dienste erhalten, verbreiten Sie diese bitte nicht weiter.
Zum Thema Rauchmelderpflicht haben wir bereits einen Artikel auf unserer Internetseite veröffentlicht. Rauchmelder mussten bereits bis zum 31. Dezember 2009 installiert sein.
in der oben genannten Meldung ist das Jahr weggelassen. Auch der Ort des Geschehens bleibt verborgen. Wir können nicht beurteilen, ob die Meldung „nur“ Aufmerksamkeit erreichen möchte, oder ob solche „Hausbesuche“ in jüngster Vergangenheit wirklich stattgefunden haben.
Sollte bei ihnen „die Feuerwehr“ unangemeldet vor der Tür stehen um Ihre Rauchmelder zu kontrollieren, informieren Sie bitte die Polizei und lassen die „Feuerwehrmänner“ nicht in die Wohnung. Gerade bei uns im ländlichen Raum kennen Sie die meisten unserer Kameraden, zumindest vom Sehen her. Diese Art von Kontrollen fallen nicht in unseren Aufgabenbereich. Sollten Sie allerdings von sich aus eine Kontrolle wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Im Rahmen dieser Kettenbriefe verweisen wir auf den Internetartikel der Organisation mimikama, die sich als Ziel die Aufdeckung von Falschmeldungen im Internet gesetzt hat.
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Wenn im März die Gartenabfallfeuer qualmen, werden sich wieder viele Bürger durch Rauch und Gestank belästigt fühlen.
Leider werden in vielen Feuern nicht nur relativ unbedenklicher Grünschnitt, sondern auch Abfälle wie getränkte Hölzer oder Kunststoffe verbrannt. Die Verbrennung solcher Abfälle ist streng verboten, da sie neben Feinstaub, Kohlenmonoxid und zahlreichen anderen Umweltgiften auch erhebliche Mengen hochgiftiger Dioxine freisetzt.
Verbrennungsarten und Brennstoffe |
Vergleichswert |
|
Jahresmittelwert zugelassener Müllverbrennungsanlagen | 0,05 | |
Offenes Feuer mit trockenem Gartenabfall | 0,23 | |
Offenes Feuer mit unbehandeltem nassem Waldholz | 1,0 | |
Kaminofen mit behandeltem Altholz | 6,0 | |
Kaminofen mit Abfall | 114 | |
Offenes Feuer (bspw. Feuertonne) mit Abfall | 1060 |
Quellen: Umweltbundesamt, Bundesamt für Umwelt der Schweiz, LfU Sachsen Anhalt, Vergleichswerte sind relativ
Akute Gesundheitsschäden von Dioxinen ist nur bei der Aufnahme sehr hoher Mengen zu erwarten. Die gesundheitlichen Gefahren liegen stattdessen darin, dass Dioxin sich in unserem Körperfett anreichert und uns auf diese Weise langsam aber sicher vergiftet. Mögliche Symptome sind Hautschädigungen sowie Störungen des Immunsystems, des Nervensystems, der Enzymsysteme, des Hormonhaushalts und der Reproduktionsfunktionen.
Herren, die regelmäßig Abfall in der Feuertonne verbrennen, können davon impotent werden. Weil das peinlich ist wird es nur kaum einer zugeben.
Viele Dioxine stehen außerdem im Verdacht, krebserregend zu sein. Bei Ungeborenen und Säuglingen können schon bei sehr niedrigen Konzentrationen erhebliche Schäden auftreten, da sie die Dioxine bereits über Plazenta und Muttermilch aufnehmen. Dioxinbelastungen der Mütter, die noch im unbedenklichen "Normalbereich" liegen, können bei ihren Kindern zu vielfältigen Entwicklungsstörungen führen.
Ein Feuer, in dem auch Abfälle verbrannt werden, stinkt also nicht nur besonders. Der Qualm ist auch besonders schädlich für die Gesundheit. Wer in seiner Nachbarschaft illegale Abfallfeuer feststellt, kann unmittelbar die Polizei oder die Feuerwehr rufen. Oft ist es allerdings das Beste, zunächst einmal direkt mit dem kokelnden Nachbarn zu sprechen.
Wichtig zu wissen ist, dass selbst das Verbrennen von Grünschnitt nicht im ganzen Landkreis Nordwestmecklenburg erlaubt ist. Erlaubt ist es nur dort, wo es hierzu keine „zumutbare Alternative“ nach § 2 Pflanzenabfalllandesverordnung gibt. Als zumutbare Alternative gelten bspw. der kommunale Kompostplatz in Neukloster oder die kommunalen Grünschnitterfassungen in den Gemeinden Seehof und Boltenhagen. Auch in Bad Kleinen und der Hansestadt Wismar ist das Verbrennen ganzjährig nicht erlaubt – dort haben die Gemeindevertretungen bereits explizite Verbrennungsverbote beschlossen. Die Möglichkeit der Kompostierung auf dem eigenen Grundstück stellt ebenfalls eine „zumutbare Alternative“ dar. Die Folge ist, dass nur solche Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die nicht auf dem Grundstück kompostierbar sind.
Wo im März das Verbrennen von nicht auf dem Grundstück kompostierbarem Grünschnitt noch erlaubt ist, unterliegt es erheblichen Einschränkungen: Verbrannt werden darf ausschließlich werktags zwischen 8 und 18 Uhr, wobei ein einzelnes Feuer nicht länger als 2 Stunden brennen darf. Die Feuer müssen außerdem so betrieben werden, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Selbstverständlich sind auch die einschlägigen Brandschutzbestimmungen zu beachten.
Endgültig aufgeatmet werden kann möglicherweise mit der bundesweiten Einführung der Biotonne 2015: Wird die Biotonne in Nordwestmecklenburg flächendeckend eingeführt, stellt das eine „zumutbare Alternative“ zum Verbrennen dar. Gartenabfallfeuer wären dann automatisch im gesamten Kreisgebiet ganzjährig verboten. Bei Fragen zum Thema Gartenabfallverbrennung steht Ihnen der Fachdienst Umwelt unter 03881-722-183 gerne zur Verfügung.
Dr. Roland Finke
mit freundlicher Erlaubnis des Fachdienstes Umwelt der Kreisverwaltung
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Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Übergangsfrist für Mecklenburg-Vorpommern abgelaufen!
Bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer / Mieter entsprechend ausgestattet werden.
Installation
Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:
- Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
- immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen);
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
- nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter);
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.
Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.