Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Übergangsfrist für Mecklenburg-Vorpommern abgelaufen!
Bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer / Mieter entsprechend ausgestattet werden.

Installation
Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

- Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
- immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen);
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
- nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter);
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.

Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.