Wenn im März die Gartenabfallfeuer qualmen, werden sich wieder viele Bürger durch Rauch und Gestank belästigt fühlen.

Leider werden in vielen Feuern nicht nur relativ unbedenklicher Grünschnitt, sondern auch Abfälle wie getränkte Hölzer oder Kunststoffe verbrannt. Die Verbrennung solcher Abfälle ist streng verboten, da sie neben Feinstaub, Kohlenmonoxid und zahlreichen anderen Umweltgiften auch erhebliche Mengen hochgiftiger Dioxine freisetzt.

Verbrennungsarten und Brennstoffe  

Vergleichswert
Dioxinemission

Jahresmittelwert zugelassener Müllverbrennungsanlagen   0,05
Offenes Feuer mit trockenem Gartenabfall   0,23
Offenes Feuer mit unbehandeltem nassem Waldholz   1,0
Kaminofen mit behandeltem Altholz   6,0
Kaminofen mit Abfall   114
Offenes Feuer (bspw. Feuertonne) mit Abfall   1060

Quellen: Umweltbundesamt, Bundesamt für Umwelt der Schweiz, LfU Sachsen Anhalt, Vergleichswerte sind relativ

 

Akute Gesundheitsschäden von Dioxinen ist nur bei der Aufnahme sehr hoher Mengen zu erwarten. Die gesundheitlichen Gefahren liegen stattdessen darin, dass Dioxin sich in unserem Körperfett anreichert und uns auf diese Weise langsam aber sicher vergiftet. Mögliche Symptome sind Hautschädigungen sowie Störungen des Immunsystems, des Nervensystems, der Enzymsysteme, des Hormonhaushalts und der Reproduktionsfunktionen.

Herren, die regelmäßig Abfall in der Feuertonne verbrennen, können davon impotent werden. Weil das peinlich ist wird es nur kaum einer zugeben.

Viele Dioxine stehen außerdem im Verdacht, krebserregend zu sein. Bei Ungeborenen und Säuglingen können schon bei sehr niedrigen Konzentrationen erhebliche Schäden auftreten, da sie die Dioxine bereits über Plazenta und Muttermilch aufnehmen. Dioxinbelastungen der Mütter, die noch im unbedenklichen "Normalbereich" liegen, können bei ihren Kindern zu vielfältigen Entwicklungsstörungen führen.

Ein Feuer, in dem auch Abfälle verbrannt werden, stinkt also nicht nur besonders. Der Qualm ist auch besonders schädlich für die Gesundheit. Wer in seiner Nachbarschaft illegale Abfallfeuer feststellt, kann unmittelbar die Polizei oder die Feuerwehr rufen. Oft ist es allerdings das Beste, zunächst einmal direkt mit dem kokelnden Nachbarn zu sprechen.

Wichtig zu wissen ist, dass selbst das Verbrennen von Grünschnitt nicht im ganzen Landkreis Nordwestmecklenburg erlaubt ist. Erlaubt ist es nur dort, wo es hierzu keine „zumutbare Alternative“ nach § 2 Pflanzenabfalllandesverordnung gibt. Als zumutbare Alternative gelten bspw. der kommunale Kompostplatz in Neukloster oder die kommunalen Grünschnitterfassungen in den Gemeinden Seehof und Boltenhagen. Auch in Bad Kleinen und der Hansestadt Wismar ist das Verbrennen ganzjährig nicht erlaubt – dort haben die Gemeindevertretungen bereits explizite Verbrennungsverbote beschlossen. Die Möglichkeit der Kompostierung auf dem eigenen Grundstück stellt ebenfalls eine „zumutbare Alternative“ dar. Die Folge ist, dass nur solche Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die nicht auf dem Grundstück kompostierbar sind.

Wo im März das Verbrennen von nicht auf dem Grundstück kompostierbarem Grünschnitt noch erlaubt ist, unterliegt es erheblichen Einschränkungen: Verbrannt werden darf ausschließlich werktags zwischen 8 und 18 Uhr, wobei ein einzelnes Feuer nicht länger als 2 Stunden brennen darf. Die Feuer müssen außerdem so betrieben werden, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Selbstverständlich sind auch die einschlägigen Brandschutzbestimmungen zu beachten.

Endgültig aufgeatmet werden kann möglicherweise mit der bundesweiten Einführung der Biotonne 2015: Wird die Biotonne in Nordwestmecklenburg flächendeckend eingeführt, stellt das eine „zumutbare Alternative“ zum Verbrennen dar. Gartenabfallfeuer wären dann automatisch im gesamten Kreisgebiet ganzjährig verboten. Bei Fragen zum Thema Gartenabfallverbrennung steht Ihnen der Fachdienst Umwelt unter 03881-722-183 gerne zur Verfügung.

Dr. Roland Finke

mit freundlicher Erlaubnis des Fachdienstes Umwelt der Kreisverwaltung