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Feuerwerksverbotszonen in der Gemeine Blowatz

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Blowatz (jk). Silvester naht und damit die Zeit des Feuerwerks.

Reetgedeckte Häuser, Holzlager, Scheunen, Stallungen u. ä. sind stark brandgefährdet.

DAHER IST DER GEBRAUCH VON FEUERWERKSKÖRPERN IN DER NÄHE DIESER OBJEKTE WIE FOLGT VERBOTEN:

  1. Im Umkreis von 200m um brandgefährdete Objekte (wie z.B. reetgedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen u. ä.) ist das Abbrennen von Raketen und sogenannten „Römischen Lichtern" verboten.

  2. Im Umkreis von 100m um brandgefährdete Objekte (wie z.B. reetgedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen u. ä.) ist das Abrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 verboten.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 anlässlich des Jahreswechsels.

Weiterlesen: Feuerwerksverbotszonen in der Gemeine Blowatz

Innenminister und Feuerwehr: „Helfen Sie, Waldbrände zu vermeiden“

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Mecklenburg-Vorpommern/Blowatz (jk). Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel und der Präsident des Landesfeuerwehrbandes Mecklenburg-Vorpommern Hannes Möller haben eine gemeinsame Pressemitteilung zum Thema "Waldbrände" herausgegeben, die wir hier ebenfalls veröffentlichen wollen:

Weiterlesen: Innenminister und Feuerwehr: „Helfen Sie, Waldbrände zu vermeiden“

Rauchmelder retten Leben, wir klären auf: Die 5 größten Irrtümer

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Zugriffe: 1349

Blowatz (jk). Rauchmelder retten Leben. Um auf diese wichtige Tatsache aufmerksam zu machen, findet an jedem Freitag, der auf den 13. fällt, der "Tag des Rauchmelders" statt.

Die Internetseite rauchmelder-lebensretter.de hat hierzu folgende Informationen veröffentlicht:

Rauchmelder sind fast überall Pflicht, aber …

Durch 20 Jahre Aufklärungsarbeit und die mittlerweile nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht sind die meisten Mieter als auch die Bewohner von Eigentumswohnungen zum Jahresende mit Rauchmeldern im Brandfall geschützt. Berlin und Brandenburg sind die letzten Bundesländer, in denen die Übergangsfrist der Gesetzgebung zum Jahresende ausläuft. Lediglich Sachsen hat bislang nur eine Rauchmelderpflicht für Neubauten.

Dennoch ist die Hälfte der Eigenheime (Einfamilienhäuser und Reihenhäuser) nicht ausreichend bis gar nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. 

Wir nehmen diese Zahlen zum Anlass, um nach 20 Jahren Brandschutzaufklärung an diesem Rauchmeldertag gezielt die Eigenheimbesitzer und die fünf größten Irrtümer in den Fokus zu nehmen.

 

Irrtum #1: Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen. Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

 

Irrtum #2: Ein Rauchmelder im Flur reicht. Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

 

Irrtum #3: Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!

 

Irrtum #4: Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig. Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.

 

Irrtum #5: Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen. Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

Text, Abbildungen und Bildbeschreibungen © 2020 www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Feuerwerksverbotszonen Gemeinde Blowatz zum Jahreswechsel

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Blowatz (jk). Der Bürgermeister der Gemeinde Blowatz informiert hier über die Feuerwerksverbotszonen in den einzelnen Ortsteilen.

Quelle: Internet-Seite des Amt Neuburg, abgerufen 30.12.19, Stand Dezember 19

Informationen zu Silvester

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Zugriffe: 7114

Blowatz / Berlin (jk). Die Berliner Feuerwehr hat am 28. Dezember 2018 Verhaltenstipps zu Silvester veröffentlicht, die jedes Jahr erneut gelten. Daher schließen wir uns den Kameraden aus Berlin gerne an.

Silvester

Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich!

  • Die Prüfung von Feuerwerk wird in Europa gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] durch 13 benannte Stellen durchgeführt.

  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks am Silvester-Nachmittag in Ruhe und mit klarem Verstand!

  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf

  • Stecken Sie keine Feuerwerkskörper in Jacken- oder Hosentaschen

  • Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien ab

  • Verteilen Sie Ihren Vorat an Feuerwerk auf mehrere Tüten oder Kartons.

  • Lassen Sie angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen! Diese sind unberechenbar und können auch später noch explodieren.

  • Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Richten Sie Böller (egal welcher Größe) und Raketen niemals gegen Menschen und Tiere!

  • Zünden Sie "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)

  • Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.

Achten Sie auf Altersbeschränkungen

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder und Jugendliche)
    Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Nur für Erwachsene)
    Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist (...) nur von Silvesterabend, (...), bis Neujahrsmorgen, (...), erlaubt.
    Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!

Sichern Sie Wohnung und Balkon!

  • Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen

  • Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon

  • Halten Sie für Entstehungsbrände eine Blumenspritze und/oder einen gefüllten Wassereimer bereit.

Wenn es zum Brand kommt

Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden:

  • Raum verlassen

  • Türen schließen

  • Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren

  • Feuerwehr erwarten und einweisen

Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 5 Minuten lang kühlen.

Quelle: Feuerwehr Berlin

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