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Wenn im März die Gartenabfallfeuer qualmen, werden sich wieder viele Bürger durch Rauch und Gestank belästigt fühlen.
Leider werden in vielen Feuern nicht nur relativ unbedenklicher Grünschnitt, sondern auch Abfälle wie getränkte Hölzer oder Kunststoffe verbrannt. Die Verbrennung solcher Abfälle ist streng verboten, da sie neben Feinstaub, Kohlenmonoxid und zahlreichen anderen Umweltgiften auch erhebliche Mengen hochgiftiger Dioxine freisetzt.
Verbrennungsarten und Brennstoffe |
Vergleichswert |
|
Jahresmittelwert zugelassener Müllverbrennungsanlagen | 0,05 | |
Offenes Feuer mit trockenem Gartenabfall | 0,23 | |
Offenes Feuer mit unbehandeltem nassem Waldholz | 1,0 | |
Kaminofen mit behandeltem Altholz | 6,0 | |
Kaminofen mit Abfall | 114 | |
Offenes Feuer (bspw. Feuertonne) mit Abfall | 1060 |
Quellen: Umweltbundesamt, Bundesamt für Umwelt der Schweiz, LfU Sachsen Anhalt, Vergleichswerte sind relativ
Akute Gesundheitsschäden von Dioxinen ist nur bei der Aufnahme sehr hoher Mengen zu erwarten. Die gesundheitlichen Gefahren liegen stattdessen darin, dass Dioxin sich in unserem Körperfett anreichert und uns auf diese Weise langsam aber sicher vergiftet. Mögliche Symptome sind Hautschädigungen sowie Störungen des Immunsystems, des Nervensystems, der Enzymsysteme, des Hormonhaushalts und der Reproduktionsfunktionen.
Herren, die regelmäßig Abfall in der Feuertonne verbrennen, können davon impotent werden. Weil das peinlich ist wird es nur kaum einer zugeben.
Viele Dioxine stehen außerdem im Verdacht, krebserregend zu sein. Bei Ungeborenen und Säuglingen können schon bei sehr niedrigen Konzentrationen erhebliche Schäden auftreten, da sie die Dioxine bereits über Plazenta und Muttermilch aufnehmen. Dioxinbelastungen der Mütter, die noch im unbedenklichen "Normalbereich" liegen, können bei ihren Kindern zu vielfältigen Entwicklungsstörungen führen.
Ein Feuer, in dem auch Abfälle verbrannt werden, stinkt also nicht nur besonders. Der Qualm ist auch besonders schädlich für die Gesundheit. Wer in seiner Nachbarschaft illegale Abfallfeuer feststellt, kann unmittelbar die Polizei oder die Feuerwehr rufen. Oft ist es allerdings das Beste, zunächst einmal direkt mit dem kokelnden Nachbarn zu sprechen.
Wichtig zu wissen ist, dass selbst das Verbrennen von Grünschnitt nicht im ganzen Landkreis Nordwestmecklenburg erlaubt ist. Erlaubt ist es nur dort, wo es hierzu keine „zumutbare Alternative“ nach § 2 Pflanzenabfalllandesverordnung gibt. Als zumutbare Alternative gelten bspw. der kommunale Kompostplatz in Neukloster oder die kommunalen Grünschnitterfassungen in den Gemeinden Seehof und Boltenhagen. Auch in Bad Kleinen und der Hansestadt Wismar ist das Verbrennen ganzjährig nicht erlaubt – dort haben die Gemeindevertretungen bereits explizite Verbrennungsverbote beschlossen. Die Möglichkeit der Kompostierung auf dem eigenen Grundstück stellt ebenfalls eine „zumutbare Alternative“ dar. Die Folge ist, dass nur solche Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die nicht auf dem Grundstück kompostierbar sind.
Wo im März das Verbrennen von nicht auf dem Grundstück kompostierbarem Grünschnitt noch erlaubt ist, unterliegt es erheblichen Einschränkungen: Verbrannt werden darf ausschließlich werktags zwischen 8 und 18 Uhr, wobei ein einzelnes Feuer nicht länger als 2 Stunden brennen darf. Die Feuer müssen außerdem so betrieben werden, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Selbstverständlich sind auch die einschlägigen Brandschutzbestimmungen zu beachten.
Endgültig aufgeatmet werden kann möglicherweise mit der bundesweiten Einführung der Biotonne 2015: Wird die Biotonne in Nordwestmecklenburg flächendeckend eingeführt, stellt das eine „zumutbare Alternative“ zum Verbrennen dar. Gartenabfallfeuer wären dann automatisch im gesamten Kreisgebiet ganzjährig verboten. Bei Fragen zum Thema Gartenabfallverbrennung steht Ihnen der Fachdienst Umwelt unter 03881-722-183 gerne zur Verfügung.
Dr. Roland Finke
mit freundlicher Erlaubnis des Fachdienstes Umwelt der Kreisverwaltung
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Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Übergangsfrist für Mecklenburg-Vorpommern abgelaufen!
Bestehende Wohnungen mussten bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer / Mieter entsprechend ausgestattet werden.
Installation
Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:
- Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
- immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen);
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
- nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter);
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.
Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
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Die RTW- und Ambulanzfahrer haben bemerkt, dass beim Straßenunfall die meisten Verwundeten ein Mobil-Telefon bei sich haben. Bei dem Einsatz weiß man aber nicht, wer aus den langen Adresslisten zu kontaktieren ist.
Ambulanzfahrer und Notärzte haben also vorgeschlagen, dass jeder in sein Handy-Adressbuch, die im Notfall zu kontaktierende Person unter demselben Pseudonym eingibt.
Das international anerkannte Pseudo ist: ICE (= In Case of Emergency).
Unter diesem Namen sollte man die Rufnummer der Person eintragen, welche im Notfall durch Polizei, Feuerwehr oder erste Hilfe anzurufen ist. Sind mehrere Personen zu kontaktieren, braucht man ICE1, ICE2, ICE3, usw.
Leicht, kostet nichts, kann aber viel erreichen.
Bitte diese Meldung an alle Freunde und Bekannte weiterleiten, damit dieses Verfahren weltweit Anwendung finden wird!
Quelle:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landesverband Westfalen e.V.
Manfred Bindemann
Referat I. u. K.
Köln-Berliner-Strasse 49
44287 Dortmund